Hier finden Sie eine gute Zusammenfassung über das Thema geschrieben auf der VFP Seite.
Heilpraktiker für Psychotherapie nach dem HPG darf zwar eigenständig Krankheiten behandeln, hat aber die Sorgfaltspflicht zu beachten, die den Bereich dessen, was er eigenständig behandeln darf, einschränken kann.
Dementsprechend kann sein, dass bei bestimmten Diagnosen auch die Zusammenarbeit eines Arztes einbezogen werden muss. Dies beeinträchtigt jedoch keinesfalls die Therapie, sonder ergänzt und erhöt eventuell die Effektivität, wenn z.B. bei schwerer Depression auch die Name von Antidepressiven dötig wäre.